Notare in Paderborn

Notarinnen und Notare sind in der Bundesrepublik Deutschland unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Die Haupttätigkeit der Notarinnen und Notare ist die Vornahme von Urkundsgeschäften jeglicher Art.

Hierbei sind sie zur Unabhängikeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was sie von Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten, die die Interessen ihrer Mandanten einseitig vertreten, unterscheidet.

Notarielle Leistungen & Beurkundungen im Überblick

Beurkundungspflichtig sind eine Reihe im Gesetz ausdrücklich genannter Rechtgeschäfte, wie z. B. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge. Andere Rechtsgeschäfte oder Erklärungen – wie z. B. das Testament oder eine Vorsorgevollmacht nebst Patientenverüfgung – können durch den Notar, ohne dass hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht, beurkundet werden. Die Notarinnen und Notare sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit sachgerechte Entscheidungen vorbereiten und insbesondere dabei helfen, künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Hierzu finden sie gemeinsam mit Ihnen eine sachgerechte Lösung für Ihren individuellen Sachverhalt.

Die Kerntätigkeit der Notarinnen und Notare bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete

Immobilienrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten ein nicht alltägliches Ereignis dar.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten und Risiken für beide Parteien vermieden werden, ist die Mitwirkung von Notarinnen und Notaren gesetzlich vorgesehen.

Folgende Aspekte regelt Ihre Notarin/Ihr Notar unter anderem in jedem Immobilienkaufvertrag:

Sonderformen des Eigen­tums, wie zum Beispiel die Schaffung von Wohnungs­eigen­tum oder die Schaffung von Erb­bau­rechten, sind ebenfalls ein Tätig­keits­bereich, in denen Notarinnen und Notare den je­wei­li­gen Eigen­tümer unter­stützen.