Rechtsgebiete und Schwerpunkte
Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei am Le Mans-Wall und unser freundliches Team, freuen uns darauf, Sie bei Ihren Rechtsangelegenheiten umfassend zu beraten und zu unterstützen.
Als moderne Anwaltskanzlei reagieren wir schnell und sorgen für eine zügige Bearbeitung. Dabei legen wir Wert auf höchste Transparenz und halten Sie persönlich zu jedem Zeitpunkt über den Status und die Kosten Ihres Vorgangs auf dem Laufenden. Auch unsere, jedem Mandanten speziell zugeordneten, bestens informierten Mitarbeitenden geben gerne und qualifiziert Auskunft.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Unserer Rechtsanwalt zum Fachgebiet
Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute modifiziert und ergänzt das allgemeine, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegte Privatrecht im Blick auf die Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs. Die wichtigste Grundlage des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch (HGB).
Auch das Gesellschaftsrecht ist Teil des Privatrechts. Dieses befasst sich mit der rechtlichen Organisation Ihres Unternehmens und regelt die Innen- und Außenvertretung. Rechtsgrundlagen finden sich im BGB, HGB und in Spezialgesetztexten.
Aufgrund der Komplexität der beiden Rechtsgebiete ist es sinnvoll, bei Fragen und etwaigen Problemen einen Anwalt einzuschalten. Wir unterstützen Sie, die richtige Form für Ihr Unternehmen zu finden und prüfen und erstellen Gesellschafts- und Gesellschafterverträge. Kurzum: wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen, die das Handels- und Gesellschaftsrecht berühren
- Bedürfnisse des Handelsverkehrs
- Registerrecht
- Firmenrecht
- Bilanzrecht
Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwältin zum Fachgebiet
In Deutschland gibt es ca. 44,5 Millionen Arbeitsverhältnisse. Das Arbeitsrecht betrifft somit als Sonderzivilrecht die Interessen vieler Menschen. Es soll einen gerechten Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern schaffen.
Unterteilt wird das Arbeitsrecht in das Individualarbeitsrecht, welches sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, sowie dem Kollektivarbeitsrecht auseinandersetzt. Dieses regelt die Rechtsbeziehung zwischen Gewerkschaften und Betriebsrat auf der einen Seite sowie Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Wir stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beratend zur Seite, um das Meer von Regelungen bezüglich des Arbeitsrechts zu überblicken. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite.
Familienrecht
Unsere Rechtsanwältin zum Fachgebiet
Alle Personen die aufgrund von Verwandt- oder Schwägerschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind, werden im Familienrecht als Famile bezeichnet. Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen der Familienangehörigen. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung
Wir unterstützen Sie gerne in familienrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei der Fertigung und Prüfung von Eheverträgen, Unterhalt und Sorgerechtsfragen.
- Unterhaltsrecht
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Ehescheidung
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleichs- und Rentenansprüche
- Gewaltschutz
- Hausrat
- Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Vaterschaftsfeststellung oder – anfechtung
Mietrecht
Das Mietrecht ist kompliziert. Ca. 100 Paragraphen im BGB befassen sich damit und jedes Jahr gibt es tausende neue Urteile zum Mietrecht. Zentrales Element für die Rechtsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter ist der Mietvertrag. Das Mietrecht ist ein komplexes Gebiet, denn neben Wohnungen können unter anderem auch Autos und Ferienhäuser vermietet werden.
Trotz Verträgen kommt es häufig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter.
Wir beantworten Fragen rund um Verträge, sind bei der Erstellung und Prüfung Ihr Partner und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die Pflichten der anderen Partei einzufordern.
- Mietverträge
- Kündigungen
- Kaution
- Renovierung
- Schadenersatz
Erbrecht
Unser Rechtsanwalt zum Fachgebiet
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen und den Verpflichtungen eines Menschen nach dessen Tod geschieht. Es umfasst unter anderem die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichteilansprüche und die Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften. Gerade bei Erbstreitigkeiten ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Ansprüche zu klären und tragfähige Lösungen zu finden.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen, unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Erb- und Pflichtteilsansprüche und vertreten Ihre Interessen bei Streitigkeiten rund um den Nachlass.
- Testamente und Erbverträge
- Pflichteilansprüche
- Erbauseinandersetzung und Nachlassregelung
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es umfasst zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens, insbesondere Vertragsverhältnisse, offene Forderungen und Schadensersatzansprüche. Kommt es zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Prüfung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, unterstützen Sie bei der Klärung rechtlicher Konflikte und setzen uns für Ihre Interessen ein – außergerichtlich und vor Gericht.
- Vertragsrecht und Vertragsstreitigkeiten
- Forderungseinzug und Zahlungsansprüche
- Schadensersatz und Haftungsfragen